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Akutzimmer

Hospizhandy 0174-30 00 397
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Stationäre Betreuung im Cicely-Saunders-Zimmer

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Ciceley Saunders Die Begründerin des stationären Hospiz

Cicely - Saunders - Zimmer                Founder of the Uk Hospice movement, dame cicely saunders. Credit St Christopher's Hospice

 

 

 

 

 

 

 

 

 Die Hospizgruppe Deizisau und Altbach ist dankbar – dass mit Hilfe unserer beiden Kommunen Deizisau und Altbach zwei Akutzimmer, eines im Pflegeheim Palmscher Garten in Deizisau, das zweite im Pflegeheim in Altbach zur Verfügung stehen. Der Name des Zimmers erinnert an die 2005 verstorbene Engländerin Cicely Saunders. Sie hatte das St. Christopher`s Hospice in London gegründet, welches dann zum Modell für die sich weltweit ausbreitende Hospizbewegung wurde. Diese Cicely-Saunders-Zimmer können von der Hospizgruppe belegt werden , wenn in einer Akutsituation - also in einer hospizlichen oder palliativen oder einer notfallmäßigen Unterbringung - schnell ein Pflegezimmer benötigt wird.

Die Zimmer stehen allen Menschen der örtlichen und näheren Umgebung zur Verfügung und kann für einen begrenzten Zeitraum belegt werden. Eine Akutsituation ist dann gegeben, wenn schwerkranke oder sterbende Menschen ihre letzten Tage nicht mehr zu Hause verbringen können oder - wenn Menschen sich in einer akuten Situation oder in einer Notlage befinden und schnell ein Pflegezimmer benötigen.  Damit kann eine spürbare Entlastung für viele kranke Menschen und deren pflegenden Angehörigen geschaffen und eine heimatnahe und pflegerische Vollversorgung bei Tag und Nacht gewährleistet werden. Bei einer hospizlichen oder palliativen Belegung bietet die Hospizgruppe auch Begleitungen an, wo sich Ehrenamtliche kostenfrei bei Tag oder in der Nacht engagieren.

Informationen und Faltblätter erhalten Sie gerne bei unserer Einsatzleitung unter 0174 – 3000 397. Informieren Sie sich umfassend über die beiden Akutzimmer (seit 2021 gibt es zweites Akutzimmer in Altbach, siehe Seite 11), sowohl über die Belegungsvoraussetzungen, wie auch über die Kosten. Bei einer Unterbringung erfolgt die Abrechnung auf Basis der im Heim geltenden Entgelte für die vollstationäre Pflege. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder schwerer Krankheit/Unfall ist es möglich, eine Kurzzeitpflege auch ohne einen Pflegegrad zu erhalten. Der Antrag auf eine solche Kurzzeitpflege stellen die Betroffenen bei der Krankenkasse oder – wenn ein Pflegegrad vorhanden ist - wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse gestellt. 
Flyer(1.88 MB)

Akut-Hospizzimmer Deizisau im Pflegeheim Palmscher Garten

bild 1 deizisau                                 bild 2 deizisau

bild 3 deizisau

 

Akut-Hospizzimmer Altbach Pflegeheim im Bruderhaus Altbach 

hospizzimmer altbach               hospizzimmer altbach1

 

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