Positionspapier der Hospizgruppe Deizisau-Altbach zum assistierten Suizid
1.Es ist Aufgabe der Hospizmitarbeiter kranke und sterbende Menschen zu begleiten. 2. Wir unterstützen die Möglichkeit der gesundheitlichen Vorausplanung (Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten, Notfallplanung im Pflegeheim) 3.Wir respektieren, dass es Menschen gibt, für die Sterben eine gewünschte Perspektive und Lösung sein kann. Wir stellen uns gemeinsam mit den betroffenen Personen der Auseinandersetzung mit Sterben und Tod. 4. Bei Äußerungen von Sterbewünschen steht zwingend immer die Klärung, warum das Leben für eine betroffene Person als nicht mehr lebenswert erscheint. 5.Wir weichen Gesprächen über Suizid nicht aus. Wir klären über die Vielzahl der alternativen Möglichkeiten auf. 6.Wenn im Einzelfall eine Person einen assistierten Suicid plant, lassen wir sie nicht allein, sondern begleiten sie. 7. Es geht ausschließlich um Begleitung nicht um Beschaffung von Medikamenten oder um Assistenz beim Suizid. 8.Wenn die Begleitung eines Menschen auf den Weg zum oder assistierenden Suizid zu bedenken ist kann der Leitungskreis mit seiner ethischen und medizinischen Fachkompetenz zur Unterstützung angefragt werden. 9.Grundsätzlich wird die Hospizgruppe Deizisau und Altbach wie bisher bei ihrer Arbeit sich nach den Regeln der bestehenden staatlichen Rechtsordnung ausrichten. D.h.sie wird die bestehenden Gesetze achten und während ihrer Arbeit nicht in Frage stellen.
10. Der Entschluss zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) wird von den Betroffenen mit unerträglichen und anhaltenden Leiden als selbstbestimmte Entscheidung getroffen, um das Sterben zu beschleunigen. Diesen Entschluss wollen wir als Hospizgruppe ebenso genau – wie jede andere Form eines Sterbewunsches – wahrnehmen und respektieren. Der FVET ist nicht als Suizid zu bewerten, sondern als eine eigene Handlung des Betroffenen zu betrachten. 11. Der Entschluss eines Menschen zum FVET kann komplexe und herausfordernde Probleme im Umgang mit dem Betroffenen, den Angehörigen und den Mitarbeitenden unserer Hospizgruppe zur Folge haben. Eine ethische und reflektierende Abstimmung unter allen Beteiligten ist zu Beginn der Begleitung erforderlich und muss im Verlauf des Prozesses wiederholt werden. 12. Vom Behandlungsteam sollen Informationen über den zu erwartenden Verlauf und über mögliche Symptome und Komplikationen (Mundtrockenheit, Verwirrtheit, geäußerte Wünsche nach Essen und Trinken) angeboten werden und den Ehrenamtlichen unserer Hospizgruppe zur Verfügung stehen. 13. Unsere Hospizgruppe verweist auf das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken.